|
quiomed.
Am Schlagbaum 17a D-51515 Kürten Fax: 02207 912258
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen der Firma quiomed - Christine Schierenberg (im Folgenden: quiomed) mit dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Änderungen oder Ergänzungen bedürfen bei Vertragsabschluß der Schriftform. Nachträgliche Zusatzvereinbarungen, die nicht mit der Geschäftsführung von quiomed oder ihrem vertretungsberechtigten Personal getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung durch quiomed.
Entgegenstehende oder abweichende AGB des Käufers erkennt quiomed nicht an, es sei denn, diese
enthalten eine als berechtigt anzusehende Regelung wie den Ausschluß von Eigentumsvorbehaltsansprüchen
seitens Vorlieferanten der quiomed.
II. Lieferungen, Leistungen und Preisvorbehalt
Das Angebot der quiomed ist ebenso wie die Annahmeerklärung freibleibend. Erfolgt von keiner Seite innerhalb einer Woche nach Zugang der Annahmeerklärung ein Widerruf, gilt der Inhalt der übereinstimmenden Erklärungen. Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Werden dem Käufer in Vertragsangeboten Sonderkonditionen (SBO) eingeräumt, stehen diese unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Vorlieferanten oder Hersteller. Im Falle der Nichtbestätigung der Sonderkonditionen oder nachträglichen Ablehnung durch den Vorlieferanten oder Hersteller gilt der Preis als vereinbart, wie er sich aus der für den Einräumungszeitpunkt maßgeblichen Preisliste ergibt. Die quiomed ist in diesem Fall berechtigt, die Differenz zwischen fakturiertem Preis und den für den Einräumungszeitpunkt maßgeblichen Preis dem Käufer in Rechnung zu stellen.
III. Liefertermine und -fristen, Versand, Gefahrübergang
Die quiomed
liefert fristgemäß. Dabei genügt es, daß die Ware vor Ablauf der Lieferfrist das
Lager verlassen hat und weitere Einflußmöglichkeiten der quiomed auf dem
weiteren Transport der Ware nicht bestehen bzw. ausgeübt wurden. Im Fall des
Versendungsverkaufs ist es ausreichend, daß dem Käufer vor Ablauf der
Lieferfrist die Versandbereitschaft der Ware gemeldet wurde. Darüber hinaus
scheidet Verzug dann aus, wenn Verzögerung von der quiomed nicht zu vertreten
ist (z. B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe,
Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher
Roh- und Baustoffe u.a.m.). Wird der Vertrag später abgeändert und hat die
Änderung Einfluß auf den vereinbarten Lieferzeitpunkt, ohne daß diesbezüglich
eine gesonderte Regelung durch quiomed und den anderen Teil vereinbart wird,
verlängert sich die Lieferfrist angemessen bei sachgerechter Abwägung der
beiderseitigen Interessen. Gerät quiomed aus Gründen, die sie zu vertreten hat,
in Lieferverzug, so ist der Käufer berechtigt, für jede vollendete Woche des
Verzugs eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwerts
zu verlangen. Dem Käufer bleibt es unbenommen, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen; dieser ist allerdings auf die Höhe von max. 10 % des Lieferwertes
begrenzt. Dies gilt nicht, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht. Schadensersatz statt der Leistung steht dem Käufer nur
dann zu, wenn Verzug vorliegt bzw. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben
ist; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen
Schadens begrenzt. In jedem Fall ist die Ersatzpflicht von quiomed begrenzt auf
die Deckungssumme der von ihr abgeschlossenen Betriebs- und
Produkthaftpflichtversicherung. Die Haftungsbegrenzungen gem. Nr. 2 und Nr. 3
gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches
gilt dann, wenn der Käufer wegen des von quiomed zu vertretenden Verzugs geltend
machen kann, daß sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten
ist. Die Einhaltung der Lieferverpflichtungen von quiomed setzen die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers
voraus. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten
mit vergleichbarer Bedeutung bzw. Auswirkungen, so ist quiomed berechtigt, den
hier entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer
zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über,
in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Im übrigen bleibt es bei der Regelung des
§ 373 HGB (Hinterlegung in einem öffentlichen Lagerhaus oder sonst in sicherer
Weise; Möglichkeit der Versteigerung nach vorgängiger Androhung). Sofern der
Käufer es wünscht, wird quiomed die Lieferung durch eine Transportversicherung
eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer. Bei nicht nur
vorübergehender Nichtverfügbarkeit der Ware oder bei Nichtlieferbarkeit infolge
von Streik, Aussperrung, Materialausfall, Nichtzurverfügungstellung der Ware
durch den Hersteller, Handelsembargo, Katastrophen, Beförderungs- oder
Betriebssperre, ist quiomed berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß
eine Schadensersatzpflicht eintritt. Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht
die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung
vereinbart wurde. Ist die Ware vom Käufer abzuholen, geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs der Ware ab dem Zeitpunkt des Eingangs der
Bereitstellungsanzeige bei dem Käufer auf diesen über. Zu dem Zeitpunkt des
Eingangs der Bereitstellungsanzeige wird derjenige Zeitraum hinzugerechnet, der
erforderlich ist für eine unverzügliche Abholung im Rahmen von bei Geschäften
dieser Art üblichen Arbeitszeiten.
Wird von quiomed gelieferte fehlerhafte Ware vom Käufer an
den Lieferanten quiomed zurückgesandt, so sind Gewährleistungsansprüche solange
nicht fällig, als der Sendung keine Rechnungskopie und kein Liefernachweis
beigefügt wurde. Rücksendungen werden nur vorbehaltlich der Prüfung von quiomed angenommen. Sollten zwischenzeitlich Preissenkungen eingetreten sein, behält
sich quiomed das Recht vor, die Ware zu den aktuellen System-Preisen gutzuschreiben. Sollte die Ware Nutzungsspuren aufweisen, so behält sich quiomed das Recht vor, die Ware nicht oder, sofern
Testnutzung vereinbart wurde, zu einem angemessenen Zeitwert gutzuschreiben. quiomed nimmt nur Rücksendungen an, die eine gültige RMA-Nummer aufweisen und ausreichend frankiert wurden. Insbesondere werden keine unfreien Rücksendungen von quiomed angenommen. Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von quiomed bearbeitet werden, wenn der Rücksendung eine Kopie des Lieferscheins bzw. der Rechnung beiliegt, auf dem die RMA-Nummer angegeben ist. Die RMA-Nummer erhält der Kunde auf schriftliche oder telefonische Anforderung bei der quiomed. Die Bekanntgabe der RMA-Nummer bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung des Mangels oder der sonstigen Beanstandungen des Bestellers. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Bestellers.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
(1)
Die Preise der quiomed verstehen sich rein netto frei Versandstelle. Alle
Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und
Transportversicherung, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des
Käufers. Alle Preise und Nebenkosten werden nach der im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen quiomed-Preisliste berechnet.
(2) quiomed ist berechtigt, konkrete Kostensteigerungen wie Lohn- und Materialkosten bzw. auf solchen oder vergleichbaren Gesichtspunkten beruhende Preiserhöhungen des Vorlieferanten an den Käufer weiterzureichen.
Zahlungen sind nach Erhalt der Ware und Zugang der Rechnung bar oder durch Überweisung jeweils ohne Abzug zu leisten. § 286 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.
Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach besonderer Vereinbarung und für quiomed kosten- und spesenfrei angenommen.
Dem Käufer steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen der quiomed zu, es sei denn,
(1) er hat bei Erhalt einer mangelhaften Leistung bereits
den Teil des Entgelts bezahlt, der dem Wert der Leistung entspricht ferner
oder
(2) der Gegenanspruch des Käufers, auf den das
Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, ist unbestritten rechtskräftig
festgestellt oder entscheidungsreif. Dasselbe gilt im Fall der Aufrechnung durch
den Käufer. Alle Forderungen der quiomed, für die sie Wechsel hereingenommen hat
oder für die Ratenzahlung vereinbart worden ist, werden sofort fällig, wenn der
Käufer eine vereinbarte Ratenzahlung nicht fristgerecht leistet oder wenn er
eine Zahlungspflicht mit vergleichbarem Gewicht oder vergleichbaren Auswirkungen
nicht erfüllt. Eine sofortige Fälligkeit tritt ferner dann ein, wenn der quiomed
nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt wird. quiomed ist dann auch
berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht
erbracht worden, kann quiomed vom Vertrag zurücktreten.
(1) Dem Käufer ist bekannt, daß die quiomed die ihr
zustehenden Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abtritt bzw.
abtreten kann. Im Rahmen dieser Abtretungen werden Käuferdaten an Dritte
weitergegeben, sofern dies zur Durchführung des der Abtretung zu Grunde
liegenden Rechtsgeschäfts erforderlich ist.
(2) Verlangen Lieferbedingungen der Hersteller von der quiomed detaillierte Angaben über getätigte Umsätze nebst Angabe von individuellen Kundendaten, ist quiomed berechtigt, diese Kundendaten zu übermitteln.
V. Eigentumsvorbehalt
Alle dem Käufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen
aus der Geschäftsverbindung zwischen quiomed und dem Käufer Eigentum der quiomed. Dies gilt auch insoweit, als die Forderungen in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) eingestellt werden. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Hieran fehlt es z.B. dann, wenn die sich aus dem Weiterverkauf ergebende Forderung des Käufers bereits an andere abgetreten ist. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt auch bei Verzug und nochmaliger Mahnung innerhalb angemessener Frist, bei Wechsel- oder Scheckprotest und Zahlungseinstellung sowie bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. In all diesen Fällen ist der Käufer verpflichtet, vor Weiterveräußerung eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der quiomed einzuholen. Diese kann davon abhängig gemacht werden, daß der Zahlungsanspruch anderweitig abgesichert wird. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession der Vorbehaltsware ist dem Käufer ohne ausdrückliche Zustimmung von quiomed nicht gestattet.
Der Käufer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte schon jetzt in Höhe der Forderung von quiomed an diese ab, ohne daß es hierzu noch einer gesonderten Abtretungserklärung im Einzelfall bedarf; quiomed nimmt die Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechts von quiomed ist der Käufer zur Einziehung so lange berechtigt, als er seinen Pflichten gegenüber quiomed nachkommt und nicht eine der Voraussetzungen in Ziffer 1) Satz 4 vorliegen. Bei Vorliegen einer der vorgenannten Voraussetzungen hat der Käufer unverzüglich quiomed die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. quiomed ist dann berechtigt, den Drittschuldnern die Forderungsabtretung bekanntzugeben und die Forderung selbst einzuziehen oder die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
(1) Kommt es zu einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, weder der quiomed noch dem Käufer gehörenden Waren, erfolgen derartige Handlungen im Auftrag der quiomed, wobei das Vorbehaltseigentum der quiomed an diesen Waren in Höhe desjenigen Faktura-Endbetrages fortbesteht, wie er sich aus dem Rechtsverhältnis der quiomed zu dem Käufer ergibt.
(2) Das gegenüber der quiomed begründete Anwartschaftsrecht des Käufers setzt sich auch an der neuen Sache fort bzw., es wird an dieser neu begründet.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer quiomed unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
quiomed verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % oder mehr übersteigt.
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und auf seine Kosten entsprechend der betriebsüblichen Handhabung beim Käufer gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Die Versicherungsansprüche werden in Höhe des Wertes des Verkaufspreises der Vorbehaltsware an quiomed abgetreten.
VI. Gewährleistung
Jeder Käufer oder Wiederverkäufer ist allein dafür verantwortlich zu entscheiden, ob eine bei quiomed bestellte Ware für den Einsatz in einer bestimmten Situation und Symptomatik geeignet ist.
Der Käufer hat die gelieferte Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen. Hinsichtlich der Untersuchungs- und Rügepflichten des Käufers gilt § 377 HGB. Mängelansprüche gelten nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht im Hinblick auf den Rückgriffsanspruch gem. § 479 Abs. 1 BGB sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der quiomed und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Der Inhalt der Gewährleistungs- und Garantierechte wird durch separate Regelungen festgelegt, wie sie Gegenstand der Übersicht der Hersteller-Garantie und Hersteller-Reparaturabläufe der quiomed in der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung sind. Diese Gewährleistungs- und Garantie-Rechte sind vorrangig gegenüber den Herstellern geltend zu machen. quiomed kann erst dann auf Gewährleistung in Anspruch genommen werden, wenn der Käufer vorher erfolglos gerichtlich gegen den Hersteller vorgegangen ist. quiomed haftet nicht für Garantien, die gesetzlich nicht geschuldet sind.
Scheitert ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch im Rahmen der Geltendmachung von Rechten gemäß vorstehend Ziffer 4, haftet quiomed im gesetzlichen Rahmen, allerdings nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers, es sei denn, es liegt Arglist oder eine Garantiezusage der quiomed vor.
VII. Gesamthaftung
Trifft quiomed weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit, so haftet sie – sowohl vertraglich als auch deliktisch – nur, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt.
Bei Ansprüchen aus Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB, ist die Haftung der quiomed auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Die quiomed ist nur dann zur Eigenhaftung verpflichtet, wenn der Versicherer den Ersatz ablehnt oder aber durch die Versicherungssumme eine adäquate Schadenskompensation nicht erreicht wird. Bei einer Verpflichtung zur Eigenhaftung übernimmt die quiomed diejenigen Kosten, die dem Gläubiger aus der zusätzlichen Inanspruchnahme des Versicherers der quiomed entstanden sind.
Die Haftung gemäß §§ 1, 4 ProduktHaftG bleibt unberührt.
Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für quiomed oder für jedermann unmöglich ist (§ 275 Abs. 1 BGB); § 275 Abs. 2 bis 4 BGB (Leistungsverweigerungsrecht bei Unverhältnismäßigkeit bzw. Unzumutbarkeit; sonstige Rechte des Gläubigers) gelten gleichermaßen.
Soweit die Haftung von quiomed ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von quiomed.
VIII. Schutzrechte
Soweit nicht anders vereinbart, übernimmt quiomed keine Haftung dafür, daß die von ihr gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, es sei denn, etwas anderes ist der quiomed bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt. Der Käufer ist verpflichtet, der quiomed unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.
Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Käufers erstellt worden, so hat der Käufer quiomed von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden vorausgesetzt, die Forderungen sind Folge der Entwürfe oder Anweisungen des Käufers. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zu bevorschussen.
IX. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten; dies gilt nicht für die Abtretung einer Geldforderung.
X. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten der Geschäftssitz der quiomed. Nach Wahl der quiomed auch der Sitz des Käufers. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
Stand: 01.05.2003